Resolution des Gemeinderats Salzhausen zu den im Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Harburg ausgewiesenen Windenergiegebieten in der Gemeinde Salzhausen.
Der Gemeinderat Salzhausen lehnt den vom Landkreis Harburg vorgelegten Entwurf für die ausgewiesenen Windenergiegebiete mit einer Größe von mehr als 9% der Gemeindefläche ab und fordert eine Anpassung mit einer maximalen Belastung von 3,16% der Gemeindefläche.
Begründung:
Der aktuelle Entwurf des Teilprogramms Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm 2025 führt zu einer außerordentlich hohen Ausweisung von Windenergiegebieten auf dem Gebiet der Gemeinde Salzhausen. Nach dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) ist der Landkreis Harburg verpflichtet, bis Ende 2027 Windenergieflächen im Umfang von 3.051 ha (2,44% der Kreisfläche) und bis zum 31.12.2032 insgesamt 3.949 ha (3,16 % der Kreisfläche) auszuweisen. Die derzeit ausgewiesenen Windenergiegebiete würden dazu führen, dass die Gemeinde Salzhausen mit einem Anteil von 9,03 % ihrer Fläche im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises Harburg deutlich ü b e r d u r c h s c h n i t t l i c h b e l a s t e t wird.
Der Gemeinderat Salzhausen spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Ausweisung von Windenergiegebieten auf seinem Gemeindegebiet aus. Es werden alle
Bestrebungen unterstützt, die Versorgung mit fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umzustellen. Auch vor Ort soll ein Beitrag geleistet werden, um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen zu verringern und damit den Klimawandel aktiv zu bekämpfen sowie ressourcenschonender zu w i r t s c h a f t e n .
UWG unterstützt Resolution des Salzhäuser Gemeinderat
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