UWG unterstützt Resolution des Salzhäuser Gemeinderat

Der Gemeinderat Salzhausen sieht sich in der Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, auch die Belange der hier lebenden Menschen gegenüber unverhältnismäßigen Planungen von Windkraftanlagen zu vertreten. Erneuerbare Energieträger, insbesondere landschaftsbildverändernde Windkraftanlagen, dürfen nicht um jeden Preis und überall errichtet werden, sondern müssen neben gesetzlichen Abstandsregeln und naturschutzrechtlichen Vorschriften auch das Interesse der hier vor Ort lebenden Menschen berücksichtigen. Die aktuell ausgewiesenen Windenergiegebiete sind im Verhältnis zur Größe und den spezifischen Gegebenheiten der Gemeinde Salzhausen unverhältnismäßig groß. Eine derartige Flächenplanung wird die Bevölkerung, die lokale Infrastruktur und das Landschaftsbild hier in der Gemeinde unverantwortlich beeinträchtigen und stark v e r ä n d e r n .

Die für die Gemeinde Salzhausen ausgewiesenen Windenergiegebiete liegen überwiegend in Waldgebieten, die durch den Bau von Windkraftanlagen in
erheblichem Maße betroffen wären und umfangreich gerodet werden mussten. Wälder sind wichtige Lebensräume für die heimischen Tiere und Pflanzen und auch ein Naherholungsgebiet für die in der Region lebenden Menschen. Die Ausweisung von Windenergiegebieten in Waldgebieten muss deshalb – anders als in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt – die absolute Ausnahme bleiben. Die für die Gemeinde Salzhausen ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen mit einem Anteil von mehr als 9 % der Gemeindefläche müssen auf ein deutlich erträglicheres Maß für Mensch, Natur und Landschaft reduziert werden – maximal auf die vom Land Niedersachsen für den Landkreis Harburg vorgegebenen 3,16%.

Der Gemeinderat Salzhausen fordert die Entscheidungsträger auf Landkreis-,Landes- und Bundesebene auf, hierfür eine Lösung zu erarbeiten.

Salzhausen, 23.01.2025
Der Gemeinderat Salzhausen